PED und Compliance

PED-Zertifizierung für Klimaanlagen: Was Fachpartner ab 2025 wissen müssen

Swen Schönenberger 10 Minuten

In diesem Artikel
  1. 01Was ist die PED und wann greift sie bei Klimaanlagen?
  2. 02Wie wird eine Klimaanlage kategorisiert?
  3. 03Konformitätsbewertungsmodule A bis H
  4. 04Der Zertifizierungsprozess Schritt für Schritt
  5. 05Drei Praxisbeispiele aus dem Zertifizierungsalltag
  6. 06Sieben häufige Fehler bei der PED-Zertifizierung von Klimaanlagen
  7. 07Häufige Fragen zur PED-Zertifizierung von Klimaanlagen
  8. 08Nächste Schritte

Das Wichtigste in Kürze

Die PED (Pressure Equipment Directive) und ihre Schweizer Umsetzung, die Druckgeräteverordnung DGV, verlangen für viele Klimaanlagen eine formelle Konformitätsbewertung. Die Zuordnung hängt von Kältemittel, maximalem Druck (PS) und Volumen (V) ab. Vier Kategorien (I bis IV) mit unterschiedlichen Konformitätsbewertungsmodulen (A bis H) legen den Zertifizierungsweg fest. Navigan ist die einzige Firma in der Schweiz, die diese Zertifizierung für Klimainstallateure ausstellt. Der Prozess ist standardisiert und dadurch sehr kostengünstig.

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Pressure Equipment Directive, kurz PED) und ihre schweizerische Umsetzung, die Druckgeräteverordnung DGV (SR 819.121), regeln die technische Sicherheit von Druckgeräten in der EU und der Schweiz. Für Klimaanlagen sind sie oft übersehen, aber praktisch immer relevant.

Der Grund für die häufige Übersehnis: Klimaanlagen werden im Alltag als Konsumprodukte wahrgenommen. Tatsächlich enthalten sie druckführende Bauteile, die unter die PED fallen können. Die Kombination aus Kältemittel, maximalem Druck und Volumen entscheidet über die Konformitätspflicht. Wer die PED nicht beachtet, bringt eine Anlage in Verkehr, die rechtlich gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfte.

Dieser Artikel führt Fachpartner durch die zentralen Fragen. Was fällt unter die PED? Wie wird kategorisiert? Welches Konformitätsbewertungsmodul kommt zum Einsatz? Und wie sieht der Zertifizierungsprozess in der Praxis aus?

Navigan-Alleinstellung

Navigan ist derzeit die einzige Firma in der Schweiz, die für externe Partnerfirmen eine CE-Konformität der Baugruppe für Klimaanlagen ausstellt. Fachpartner, die eine Zertifizierung für ihre Anlagen benötigen, finden bei uns den einfachsten Weg.

Was ist die PED und wann greift sie bei Klimaanlagen?

Die PED (Pressure Equipment Directive) definiert die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte in der EU. Das schweizerische Pendant ist die Druckgeräteverordnung DGV, die inhaltlich mit der PED übereinstimmt und die gegenseitige Anerkennung sicherstellt.

Für Klimaanlagen greift die PED sobald drei Bedingungen zusammentreffen. Erstens, die Anlage enthält ein Fluid unter Druck. Zweitens, der maximale Druck (PS) und das Volumen (V) überschreiten bestimmte Schwellen. Drittens, die Anlage wird in der EU oder der Schweiz in Verkehr gebracht.

Fluid-Gruppen nach PED

Die PED unterscheidet zwei Fluid-Gruppen, die für die Kategorisierung von zentraler Bedeutung sind.

  • Gruppe 1 (gefährliche Fluide). Umfasst gering brennbare, brennbare, hoch entzündliche, giftige, oxidierende und explosive Stoffe. Bei Klimaanlagen zählen dazu R32, R454C, Propan (R290), Isobutan (R600a), Ammoniak (R717) und weitere natürliche Kältemittel mit A3, B2L oder ähnlicher Klassifizierung nach ISO 817.
  • Gruppe 2 (andere Fluide). Alle Fluide, die nicht in Gruppe 1 fallen. Bei Klimaanlagen typisch die synthetischen Kältemittel wie R410A, R134a oder R449A.

Die Zuordnung zur Fluid-Gruppe bestimmt gemeinsam mit PS und V die Konformitätsbewertungskategorie und damit die Strenge des Zertifizierungswegs.

Betroffene Klimaanlagentypen

  • Split-Klimaanlagen ab bestimmter Grösse. Kleine Wohnraumklimaanlagen fallen häufig unter Kategorie I oder Art. 4, Par. 3 (gute Ingenieurpraxis), grössere Multi-Split-Anlagen fallen typischerweise in die Druckgerätekategorie IIoder III (R32, R454C).
  • VRV- und VRF-Systeme. Fast immer in Kategorie III (R32, R454C).
  • Kaltwassersätze. Kategorisierung stark abhängig von Kältemittel und Grösse, häufig Kategorie II bis III.
  • Wärmepumpen mit R290 oder anderen Gruppe-1-Fluiden. Bereits ab kleinen Grössen häufig Kategorie II, weil Gruppe-1-Zuordnung die Schwellen senkt.

Wie wird eine Klimaanlage kategorisiert?

Die PED unterscheidet vier Kategorien plus die unterste Stufe SEP. Die Zuordnung erfolgt anhand der Formel PS × V für Behälter beziehungsweise PS × DN für Rohrleitungen, wobei DN der Nenndurchmesser ist. Die genauen Grenzwerte sind in den Anhängen der PED (Tabellen 1 bis 9) festgelegt.

KategorieBeschreibungRisikoTypische Module
Art. 4, Par. 3Gute Ingenieurpraxis. Unterhalb PED-Schwelle. Anlage wird nach guter Ingenieurpraxis gebaut, keine formelle Konformitätsbewertung.Sehr geringKeine (aber Konformitätserklärung Hersteller nötig)
INiedrigste PED-Stufe. Interne Herstellerkontrolle reicht.GeringModul A
IIMittleres Risiko. Beteiligung einer benannten Stelle in einzelnen Modulen.MittelA2, D1, E1
IIIErhöhtes Risiko. Baumusterprüfung und laufende Überwachung notwendig.HochB+C2, B+D, B+E, B+F, H
IVHöchste Risikostufe. Umfassende benannte-Stelle-Beteiligung.Sehr hochB+D, B+F, G, H1

Wichtig. Bei Klimaanlagen mit Rohrleitungssystemen (VRV, VRF, Kaltwasser) muss die Kategorisierung sowohl für die Druckbehälter (Verflüssiger, Verdampfer, Sammler) als auch für die Rohrleitungen separat erfolgen. Die höchste Kategorie einer Komponente bestimmt in der Regel den Aufwand für die Gesamtanlage.

Konformitätsbewertungsmodule A bis H

Die PED kennt neun Grundmodule, die zu Bewertungswegen kombiniert werden können. Für Klimaanlagen sind in der Praxis die folgenden Module relevant.

ModulBezeichnungAnwendbar fürMerkmal
AInterne HerstellerkontrolleKategorie ISelbstdeklaration ohne benannte Stelle
A2Interne Herstellerkontrolle mit PrüfungKategorie IIStichprobenprüfung durch benannte Stelle
BEU-BaumusterprüfungBasis für viele WegePrüfung eines Baumusters durch benannte Stelle
D / D1Qualitätssicherung ProduktionKategorie II, III, IVZertifiziertes QS-System des Herstellers
E / E1Qualitätssicherung EndabnahmeKategorie II, IIIQS-System für Endprüfung
FProduktprüfungKategorie III, IVPrüfung jedes einzelnen Produkts
GEG-EinzelprüfungKategorie III, IVVollständige Prüfung eines Einzelstücks
H / H1Umfassende QualitätssicherungKategorie III, IVQS-System für gesamten Lebenszyklus

Für die Praxis bedeutet das: die Modul-Wahl richtet sich nicht nur nach der Kategorie, sondern auch nach der Betriebsstruktur des Herstellers. Wer regelmässig gleichartige Anlagen baut, wählt tendenziell Module mit QS-Ansatz (D, E, H). Wer Einzelstücke fertigt, wählt Module mit Einzelprüfung (F, G).

Swen Schönenberger · Gründer Navigan

«Die PED-Zertifizierung ist keine Bürokratie, sie ist ein Sicherheitsversprechen. Wer eine Klimaanlage plant und die PED nicht beachtet, verkauft ein Produkt oder eine Baugruppe, die rechtlich gar nicht in Verkehr gebracht werden darf. Ich habe in 25 Jahren immer wieder Anlagen gesehen, die ohne Konformität liefen, bis eine Prüfung sie stoppte. Meist mit erheblichen Folgekosten für alle Beteiligten.»

Swen Schönenberger, Gründer Navigan GmbH

Der Zertifizierungsprozess Schritt für Schritt

Bei Navigan folgt der Zertifizierungsprozess einer klaren Struktur. Von der ersten Anfrage bis zum ausgestellten Zertifikat vergehen typisch 6 bis 16 Wochen, abhängig von Kategorie, Modul und Vollständigkeit der Unterlagen.

Schritt 1 · Vorabklärung und Kategorisierung

Kostenlos und online. Wir prüfen anhand Ihrer Anlagenunterlagen (Anlagenschema, Datenblätter der druckführenden Bauteile, Kältemitteltyp und Füllmenge), in welche PED-Kategorie Ihre Anlage fällt und welche Module in Frage kommen. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Schritt 2 · Fixpreis-Offerte

Basierend auf der Vorabklärung erstellen wir eine Fixpreis-Offerte für den ganzen Zertifizierungsprozess. Sie enthält alle Leistungen (Dokumentenprüfung, allfällige Vorortprüfungen, Ausstellung der Konformitätsbescheinigung) und alle Nebenkosten (Anfahrten, Werkstoffanalysen, wenn nötig).

Schritt 3 · Dokumentenprüfung

Sie liefern uns die vollständige technische Dokumentation. Anlagenschema, Berechnungen (Druckbelastungen, Wärmebelastungen, Schwingungen), Werkstoffnachweise, Prüfprotokolle der Bauteile, Konformitätserklärungen der Zulieferer. Wir prüfen die Vollständigkeit und die inhaltliche Konsistenz.

Schritt 4 · Vorortprüfung (bei bestimmten Modulen)

Bei Modulen mit Vorortprüfung (F, G, teilweise H) kommen wir zu Ihnen. Wir prüfen die tatsächliche Ausführung gegen die eingereichte Dokumentation, führen bei Bedarf Druckprüfungen durch und dokumentieren die Prüfung mit Fotos und Messwerten.

Schritt 5 · Nachbesserung (falls nötig)

Bei Abweichungen zwischen Dokumentation und Ausführung oder bei Lücken in der Dokumentation dokumentieren wir die Feststellungen und definieren gemeinsam mit Ihnen den Weg zur Nachbesserung. Kleinere Abweichungen sind meist innerhalb weniger Tage behebbar.

Schritt 6 · Ausstellung der Konformitätsbescheinigung

Nach erfolgreicher Prüfung stellen wir die Konformitätsbescheinigung aus. Diese ermächtigt Sie, das CE-Kennzeichen auf der Anlage anzubringen und die EU-Konformitätserklärung selbst auszustellen. Damit ist die Anlage rechtssicher in Verkehr zu bringen.

Zeit- und Kostenübersicht

  • Kategorie I (Modul A). Meist keine externe Zertifizierung nötig. Wir unterstützen bei der Dokumentation. CHF 1’500 bis 3’000 für Beratung.
  • Kategorie II (Modul A2, D1, E1). 4 bis 8 Wochen. CHF 4’000 bis 8’000.
  • Kategorie III (Modul B+D, B+E, H). 8 bis 14 Wochen. CHF 8’000 bis 18’000.
  • Kategorie IV (Modul B+D, G, H1). 12 bis 20 Wochen. CHF 15’000 bis 25’000+.

Drei Praxisbeispiele aus dem Zertifizierungsalltag

Beispiel 1 · Multi-Split-Klimaanlage in einem Bürogebäude

Ausgangslage. HLK-Ingenieurbüro plant eine Multi-Split-Klimaanlage mit R32 für ein Bürogebäude in der Region Ostschweiz. Vier Aussengeräte, 24 Innengeräte, insgesamt 15 kg Kältemittel im System. Maximaler Druck 43 bar. PS × V für den grössten Druckbehälter über der PED-Kategorie-II-Schwelle.

Kategorisierung. Kategorie II, weil Fluidgruppe 2 (R32 als A2L) und PS × V im mittleren Bereich. Modul D1 empfohlen wegen wiederkehrender Planungen des Ingenieurbüros für ähnliche Objekte.

Ablauf. Vorabklärung 1 Woche, Fixpreis-Offerte, Dokumentenprüfung 3 Wochen mit einer Iteration wegen fehlender Werkstoffnachweise für zwei Verdampfer, Ausstellung Konformitätsbescheinigung nach insgesamt 6 Wochen.

Kosten. CHF 6’800 für die gesamte Zertifizierung. Zusätzlich CHF 1’200 für die nachgereichten Werkstoffanalysen bei einem externen Prüflabor.

Beispiel 2 · Kaltwassersatz für Rechenzentrum

Ausgangslage. Neubau eines Rechenzentrums im Kanton Bern. Zentrale Kaltwasseranlage mit 45 kg R32, verteilt auf zwei parallele Anlagenstränge. Grosse Druckbehälter, PS 45 bar, kombiniertes V über 200 Liter.

Kategorisierung. Kategorie III, weil PS × V für die grössten Behälter deutlich über der Schwelle liegt. Modul H gewählt, weil der Anlagenbauer bereits ein zertifiziertes QS-System für ähnliche Anlagen führt.

Ablauf. Vorabklärung 1 Woche, Fixpreis-Offerte, Prüfung des QS-Systems und Dokumentation 8 Wochen, Ausstellung Konformitätsbescheinigung nach insgesamt 11 Wochen.

Kosten. CHF 14’500 für die Zertifizierung. Der Anlagenbauer nutzt das Zertifikat auch für weitere Anlagen desselben Typs, was die Grenzkosten für die Folgezertifizierungen deutlich senkt.

Beispiel 3 · Wärmepumpe mit R290 für ein Mehrfamilienhaus

Ausgangslage. Sole-Wasser-Wärmepumpe mit R290 (Propan) für ein Mehrfamilienhaus im Kanton Aargau. Füllmenge 6 kg, PS 30 bar.

Kategorisierung. Kategorie II, weil Fluidgruppe 1 (R290 als A3) die Schwellen deutlich absenkt. Modul A2 gewählt wegen einmaliger Fertigung durch einen kleineren Anlagenbauer.

Ablauf. Vorabklärung 1 Woche. Herausforderung war die Werkstoff-Kompatibilität mit R290, was zusätzliche Nachweise erforderte. Dokumentenprüfung 5 Wochen mit Iterationen, Vorortprüfung 1 Tag, Ausstellung Konformitätsbescheinigung nach insgesamt 8 Wochen.

Kosten. CHF 5’200 für die Zertifizierung. Zusätzliche CHF 800 für die Vorortprüfung inklusive Anfahrt.

Kundenstimme

«Wir hatten eine Multi-Split-Anlage für ein Bürogebäude geplant und den Aufwand für die PED unterschätzt. Ohne Navigan hätten wir die Anlage in Verkehr gebracht und wären beim ersten Prüfungsanlass in eine Situation geraten, aus der wir uns kaum mehr befreien können. Sie haben uns die Zertifizierung nach Modul D1 innerhalb von sechs Wochen ermöglicht. Der Fixpreis hat gestimmt, die Kommunikation war klar. Das ist bei einem so komplexen Thema selten.»

Projektleiter, HLK-Ingenieurbüro Region Ostschweiz

Sieben häufige Fehler bei der PED-Zertifizierung von Klimaanlagen

Aus unserer Zertifizierungspraxis wiederholen sich die folgenden Fehler, die zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Zertifizierungs-Ablehnungen führen.

  • Klimaanlage als Konsumprodukt behandelt. Der Klassiker. Fachpartner geht davon aus, dass Klimaanlagen wie Haushaltsgeräte einfach eingebaut werden können. PED wird nicht mitgedacht, bis die erste Prüfung stattfindet.
  • Falsche Zuordnung zur Fluid-Gruppe. Insbesondere bei neuen Kältemitteln wie R290 oder R744 wird die Fluidgruppe manchmal falsch bestimmt, was zur Unterschätzung der Kategorie führt.
  • PS × V-Berechnung nur für einzelne Bauteile. Rohrleitungssystem wird vergessen. Bei VRV/VRF-Anlagen und Kaltwassersätzen können die Rohrleitungen die massgebliche Kategorie definieren.
  • Modul-Wahl ohne Optimierung. Immer das strengste Modul (H) gewählt, obwohl ein leichteres Modul ausreichend gewesen wäre. Führt zu unnötig hohen Zertifizierungskosten.
  • Werkstoff-Nachweise fehlen oder sind unvollständig. Klassiker bei Zulieferern, die vermeintlich CE-konforme Bauteile liefern, aber keine vollständige Werkstoff-Dokumentation. Die Verantwortung liegt am Ende beim Zertifizierenden.
  • Konformitätserklärung ohne unterschriftsberechtigte Person. Die EU-Konformitätserklärung muss von einer Person unterzeichnet werden, die den Hersteller rechtlich verpflichten kann. Wird häufig durch Techniker ohne diese Vollmacht unterzeichnet.
  • Zertifikate nicht an den Betreiber weitergegeben. Der Anlagenbauer hat die Zertifikate, der Betreiber weiss aber nichts davon. Bei einer späteren Vollzugskontrolle steht der Betreiber ohne Dokumentation da.

Häufige Fragen zur PED-Zertifizierung von Klimaanlagen

Was ist der Unterschied zwischen PED und DGV?

Die PED (Pressure Equipment Directive 2014/68/EU) ist die europäische Richtlinie. Die DGV (Druckgeräteverordnung, SR 819.121) ist die schweizerische Umsetzung. Beide Regelwerke sind inhaltlich weitgehend identisch und werden über bilaterale Abkommen gegenseitig anerkannt. In der Praxis reicht eine Zertifizierung nach einer der beiden Grundlagen, um in der EU und in der Schweiz in Verkehr zu bringen.

Welche Klimaanlagen fallen unter die PED-Pflicht?

Grundsätzlich alle Klimaanlagen mit druckführenden Bauteilen, die die PED-Schwellen überschreiten. In der Praxis fallen praktisch alle Anlagen ab kleiner Multi-Split-Grösse und alle Anlagen mit natürlichen Kältemitteln (Propan, Isobutan, Ammoniak) unter die Zertifizierungspflicht. Kleine Wohnraum-Split-Klimaanlagen fallen häufig unter die SEP-Regel und benötigen keine formelle Konformitätsbewertung.

Muss auch der Installateur eine Zertifizierung haben?

Nein. Die PED-Zertifizierung bezieht sich auf die Anlage als Produkt, nicht auf die installierende Firma. Der Installateur ist verpflichtet, die zertifizierten Bauteile fachgerecht zu montieren und die Systemintegrität nicht zu beeinträchtigen. Bei wesentlichen Veränderungen an der Anlage nach der Zertifizierung (Umbau, Kältemittelwechsel) kann eine erneute Konformitätsbewertung nötig werden.

Wie lange dauert eine PED-Zertifizierung?

Von der Beauftragung bis zum ausgestellten Zertifikat rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen bei Kategorie II, 8 bis 14 Wochen bei Kategorie III und bis zu 20 Wochen bei Kategorie IV. Die genaue Dauer hängt stark von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Wer alles auf einmal liefert, ist schneller als jemand, bei dem mehrere Iterationsschleifen nötig sind.

Was passiert bei fehlender Zertifizierung?

Ohne gültige Zertifizierung darf die Anlage rechtlich nicht in Verkehr gebracht werden. Bei einer Kontrolle durch die Marktaufsicht oder bei einem Schadenfall kann die Anlage stillgelegt werden, bis die Konformität nachgewiesen ist. Die Haftung für Schäden trägt der Inverkehrbringer, was bei Personenschäden bis zum Strafrecht führen kann. Versicherungen greifen bei fehlender Konformität in der Regel nicht.

Kann eine bestehende Anlage nachträglich zertifiziert werden?

Ja, ist aber komplexer und teurer als bei einer geplanten Zertifizierung. Die vollständige Dokumentation aller Bauteile muss nachträglich zusammengetragen werden. Bei Anlagen, die aus mehreren Zulieferern zusammengebaut wurden, kann das erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen die Zertifizierung immer im Planungsstadium einzuplanen.

Warum ist Navigan die einzige Firma in der Schweiz, die diese Zertifizierung ausstellt?

Die Konformitätsbewertung für Klimaanlagen erfordert ein spezialisiertes Kompetenzprofil, das Kälte- und Klimatechnik, Druckgerätekonstruktion und regulatorische Expertise verbindet. In der Schweiz gibt es diese Kombination bei keinem anderen Anbieter im PED-Bereich für Klimaanlagen. Navigan hat diese Nische historisch aufgebaut und ist deshalb die schweizweit einzige Adresse für diese Fragen.

Nächste Schritte

Wenn Sie eine Klimaanlage planen, bauen oder betreiben und unsicher sind, ob und wie die PED-Anforderungen greifen, klären wir das im Rahmen eines kostenlosen Online-Erstgesprächs.

Buchen Sie einen 30-Minuten-Termin. Wir gehen mit Ihnen die Anlage durch, klären die Kategorisierung und zeigen Ihnen den optimalen Zertifizierungsweg mit Fixpreis-Rahmen. Ohne Verpflichtung.